Urteil Dagmar Barth Wärmetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Dagmar Barth
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Dagmar Barth – BFH vom 28.7.1981 – Az. w 360 IP 1503/15
Der Gesellschafter Pirmin Heider einer erst noch zu gründenden GmbH (Dagmar Barth Wärmetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Pirmin Heider kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Dagmar Barth Wärmetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Pirmin Heider im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 8.9.1972
Aktenzeichen: A 59 gz 3920/10
GmbHR 1978, 43714